Flugbetrieb
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Wir informieren Sie über Regelhinweise für Flüge in die Schweiz und in die Nachbarländer
Lassen Sie uns mit der Flugsicherheit beginnen:
BAZL | Ausländische Luftfahrzeuge der Sonderkategorien
Ausländische Luftfahrzeuge der Sonderkategorien (entsprechen den Lufttüchtigkeitsanforderungen gemäss ICAO Annex 8 nicht oder nur teilweise, oder zeitweilig nicht) bedürfen zum Einflug und Verkehr in der Schweiz grundsätzlich einer Sonderbewilligung zur Benutzung des schweizerischen Luftraumes. Der Antrag muss spätestens zwei volle Werktage vor Beginn des beabsichtigten Fluges beim BAZL eingegangen sein.