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FAQ's

1. Welche UL's / Microlight dürfen in die Schweiz einfliegen?

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Flights to Switzerland - List of accepted Microlights.


2. Besteht für Microlights in der Schweiz Transponder- und Funkpflicht?
Wenn das Flugzeug mit einem Transponder ausgerüstet ist, dann ist Transpondercode 7000 immer einzuschalten. Besitzt das Flug-
zeug keinen Transponder, dann darf im Luftraum G überall und im Luftraum E unterhalb von 7'000 Fuss geflogen werden. Für Funk-
sprüche zwischen Luftfahrzeugen sowie zwischen Flugzeug und AFIS-Bodendienst ist kein Funk-Ausweis erforderlich, bei kontrollierten
Lufträumen hingegen schon. Je nach Flugplatz wird Funk in englisch, deutsch, italienisch oder französisch akzeptiert.



3. Dürfen Schweizer Piloten mit ausländisch immatrikulierten Microlights in der Schweiz fliegen?
Ja...aber: Die Zollverwaltung verlangt für Piloten mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz bei unverzollten Flugzeugen den Erwerb ei-
nes sogenannten Zollfreipasses. Konkret muss der Pilot ein Depositum von 7,6 % des Warenwertes beim Zollamt hinterlegen und
einige administrative Hürden meistern. Die Alternative wäre, den Flieger zu verzollen. Zudem gilt die Regelung, dass ausländisch
immatrikulierte Microlights nur für gelegentliche Flüge in der Schweiz verkehren dürfen. Eine dauerhafte Stationierung ist nicht ge-
stattet.

4. Was ist ein Ecolight-Flugzeug?
Ecolight-Flugzeuge sind besonders ökologische und ökonomische Serien-Motorflugzeuge, welche durch die Verwendung sehr
leichter Baustoffe mit einem minimalen Antriebsbedarf und umweltfreundlichen Kleinmotoren modernster Technik auskommen.
Die Bezeichnung "Ecolight" wurde 1997 definiert und als Ersatz für den in der Schweiz politisch falsch verstandenen Begriff "UL"
gewählt. Ecolight-Flugzeuge müssen die deutsche Bauvorschrift LTF-UL erfüllen. Spez. Anforderungen für die Schweiz: Mindestens
20kg/m2 Flächenbelastung und max. 65 dB(A) nach ICAO Annex 16, Kap. 10, sowie max. 121 PS Leistung. Segelflugzeugschlepp
ist erlaubt. Mit Rettungsgerät beträgt MTOW 472,5 kg. Aus politischen Gründen sind in der Ecolight-Kategorie keine Trikes und
Drehflügler erlaubt
.

5. Welche Ausbildung/Lizenz zum Betrieb von Ecolight-Flugzeugen ist erforderlich?
Erwerb des nationalen RPPL-ECO mit mind. 30 Std. praktischer Ausbildung und PPL-Theorie. Für PPL-SEP Inhaber ist eine
Typen-Einweisung, welche von einem berechtigten Fluglehrer im Flugbuch bestätigt wird, ausreichend. Für das Upgrading von
nationalem RPPL-ECO auf nationalen RPPL-SEP ist eine Difference-Training Zusatzausbildung mit Skilltest notwendig. Für ein
Upgrading auf die JAR-PPL können gemäss europäischer Regelung maximal 10% der Ecolight-Stunden, höchstens aber 10 Std.
angerechnet werden. Ecolight-Piloten müssen wie alle PPL-Piloten mind. über ein Medical Class II verfügen. Weitere Infos zur
Ausbildung erteilen die Ecolight-Flugschulen.

Speziell bei Ecolight-Motorsegelflugzeugen oder Ecolight-Segelflugzeugen mit Klappmotor:
Anrechnung im Bereich Segelflug (RFP): Die Ausweisregelung gemäss RFP Art. 142 bis 168 kann für diese Ecolight-Flugzeug-
kategorien vollumfänglich angewendet werden. Ebenfalls können die Stunden zwischen Segelflug und Ecolight gegenseitig ange-
rechnet werden. Eine separate Aufzeichnung der Flugstunden ist nicht notwendig. Für die Erneuerung eines Segelflugausweises
können beliebig viele Ecolight-Stunden angerechnet werden. Im Bereich RPPL können für die Erneuerung beliebig viele SEP-
Stunden, TMG-Stunden, SEP/Ecolight-Sunden und TMG/Ecolight-Stunden angerechnet werden, sofern die entsprechenden
Einweisungen korrekt durchgeführt und im Flugbuch bestätigt wurden. Im Bereich RPPL müssen Ecolight Stunden gegenüber
SEP und TMG Stunden getrennt nachgewiesen werden, weil im Bereich PPL (JAR) die Ecolight Stunden nicht angerechnet werden
können.

6. Unter welchen Bedingungen darf mit Ecolights ins Ausland geflogen werden?
Inhaber eines RPPL-ECO dürfen damit auch in das Ausland fliegen. Grundsätzlich legen die einzelnen Länder die Einflugbedingun-
gen fest. Der Einflug nach Deutschland und Frankreich ist z.B. ohne spezielle Bewilligung erlaubt (beachte jedoch Flugplanpflicht und
Anflug via Zollflugplatz).
Vgl. z.B. AIC-France. Allgemeine Länderinfos siehe auch Europa-Übersicht (PDF)

7. Können Ecolight-Stunden an die Verlängerung des Class-Rating SEP angerechnet werden?
Die Stunden auf Ecolight-Flugzeugen sind zur Verlängerung des Class-Rating RPPL-SEP oder RPPL-TMG voll anrechenbar! Die
Anrechenbarkeit an die JAR PPL-SEP ist hingegen noch nicht möglich. ECO-Stunden müssen in einem separaten Flugbuch aufge-
führt werden.

8. Sind ausländische Ausweise für den Erwerb des RPPL-ECO anrechenbar?
Um den RPPL-ECO zu erwerben haben Inhaber ausländischer UL-Ausweise folgende Zusatzausbildung zu absolvieren:
Vollständige PPL-Theorie, Alpeneinweisung, mindestens 30 Std. UL-Erfahrung (die ausländischen UL-Flugstunden werden voll ange-
rechnet), Skill-Test sowie Erwerb des JAR-Medicals Class II. Piloten mit ausländischem PPL und UL Erfahrung werden im Einzelfall
beurteilt, welche Ausbildungseinheiten sie für ein RPPL vorzuweisen und ggf. nachzuholen haben.

9. Wie werden Ecolights zugelassen?
Zuständig für die Ecolight Typen-Zertifikation ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), vgl. Technische Information

10. Können ausländische Occasions-Ecolights importiert und mit HB immatrikuliert werden?
Occasions-Flugzeuge werden akzeptiert, sofern der Hersteller eine Konformitätserklärung abgibt. Diese muss bestätigen, dass
das Flugzeug dem Muster, so wie bei der schweizer Musterprüfung geprüft, entspricht. Dazu kommt eine Importkontrolle inkl. Fest-
stellung der Lufttüchtigkeit.

11. Dürfen Ecolights als Kit gebaut werden?
Ecolight sind immer Serienflugzeuge ab Werk und werden vom Hersteller komplett fertig gebaut. Die Zulassungsstelle prüft kei-
ne Eigenbauten, auch nicht aufgrund vorgefertigter Kits. Eigenbau läuft ausschliesslich über die Experimentalvereinigung EAS.

12. Welches Kennzeichen haben Ecolights?
Ecolight-Flugzeuge fliegen mit HB-W + zwei individuellen Buchstaben, resp. bei Motorsegelflugzeugen mit HB-5 + drei Ziffern.
Übersicht HB-ECOLIGHT's

13. Wieviel kostet Ecolight-Fliegen?
Je nach Modell und Ausstattung kostet ein Ecolight-Flugzeug zwischen 70'000-150'000.- Franken und der Charterpreis pro Flug-
stunde inkl. Benzin liegt zwischen 140-200.- Franken. Die Ecolight-Ausbildung bewegt sich je nach Schulungsumfang und ein-
gesetztem Flugzeug zwischen 7'000 - 12'000.- Franken.